Jahr der Verleihung |
Preisträger |
Flammentag |
Ort |
überreicht von |
2023 |
Prof. Dr.-Ing. Roman Weber, Technische Universität Clausthal
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31. Deutscher Flammentag |
Berlin |
Prof. Pitsch |
2021 |
Prof. Dr. Katharina Kohse-Höinghaus,
Bielefeld
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30. Deutscher Flammentag |
Hannover |
Prof. Pitsch |
2019 |
Prof. Dr.-Ing. Johannes Janicka,
Darmstadt |
29. Deutscher Flammentag |
Bochum |
Prof. Pitsch |
2017 |
Prof. Dr.-Ing. Henning Bockhorn, Karlsruhe |
28. Deutscher Flammentag |
Darmstadt |
Prof. Görner |
2015 |
Prof. Dr.-Ing. Joachim Werther, Hamburg-Harburg |
27. Deutscher Flammentag |
Clausthal-Zellerfeld |
Prof. Görner |
2013 |
Prof. Dr. Helmut Seifert, Karlsruhe |
26. Deutscher Flammentag |
Duisburg |
Prof. Görner |
2011 |
Prof. Dr. techn. Reinhard Leithner, Braunschweig |
25. Deutscher Flammentag |
Karlsruhe |
Prof. Görner |
2009 |
nicht vergeben |
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2007 |
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Renz |
23. Deutscher Flammentag |
Berlin |
Prof. Görner |
2005 |
Prof. Dr.-Ing. Klaus R. G. Hein,
Stuttgart |
22. Deutscher Flammentag |
Braunschweig |
Prof. Warnatz |
2003 |
Prof. Dr. rer. nat. Thomas Just,
Buttenheim |
21. Deutscher Flammentag |
Cottbus |
Prof. Wagner |
2001 |
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Leuckel,
Karlsruhe |
20. Deutscher Flammentag |
Essen |
Prof. Jeschar |
1999 |
Prof. Dr.-Ing. Hans Kremer,
Bochum |
19. Deutscher Flammentag |
Dresden |
Prof. Wagner |
1997 |
Prof. Dr. h.c. Dr.-Ing. Rudolf Jeschar,
Clausthal-Zellerfeld |
18. Deutsch-Niederländischer Flammentag |
Delft |
Prof. Adrian |
1.
Die Trägerorganisationen des Deutschen Flammentages
Deutsche Vereinigung für Verbrennungsforschung e.V. und das Combustion Institute (Deutsche Sektion),
haben beschlossen, für eine herausragende, langjährige Leistung auf dem Gebiet der Verbesserung und Förderung der wissenschaftlichen Erforschung oder der industriellen Nutzung von sicheren, umweltverträglichen und effektiven Verbrennungsvorgängen den Rudolf-Günther-Preis zu stiften.
2.
Der Preis besteht aus einer Medaille und einer Urkunde, die von den Vorsitzenden der Trägerorganisationen unterzeichnet wird.
3.
Er wird anlässlich der Eröffnung des alle zwei Jahre stattfindenden Flammentages von einem der Vorsitzenden übergeben. Die Vergabe kann ausgesetzt werden, falls kein geeigneter Kandidat vorgeschlagen wurde. Eine Teilung des Preises ist nicht möglich.
4.
Das Vorschlagsrecht haben Mitgliedsunternehmen und persönliche Mitglieder der Trägerorganisationen.
5.
Vorschläge sind in schriftlicher Form an den Ausrichter des Flammentages einzureichen, die die Vergabe vorbereitet. Sie sollten eine Begründung, ein curriculum vitae und eine Veröffentlichungsliste des vorgeschlagenen Kandidaten umfassen.
6.
Termin für die Einreichung von Vorschlägen ist in der Regel der 30. März des Vergabejahres, spätestens aber sechs Monate vor dem Flammentag.
7.
Die Prüfung der Vorschläge über die Preisvergabe obliegt einem Gremium aus den Vorsitzenden und Geschäftsführern der Trägerorganisationen, das mit Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Bedarf können weitere Sachverständige herangezogen werden. Die Entscheidung ist endgültig und schließt eine Berufung aus. Der Preis kann nur einmal an eine bestimmte Person vergeben werden.
8.
Die Urkunden und Medaillen werden vom CI erstellt.
9.
Die Preisvergabe und die Preisbegründung erfolgen turnusmäßig durch die Vorsitzenden der Trägerorganisationen.
Essen/Göttingen/Düsseldorf
Januar 1996