Combustion Institute (German Section)



Rudolf-Günther-Preis


Hier finden Sie den Lebenslauf von Rudolf Günther.



Jahr der Verleihung Preisträger Flammentag Ort überreicht von
2023 Prof. Dr.-Ing. Roman Weber, Technische Universität Clausthal 31. Deutscher Flammentag Berlin Prof. Pitsch
2021 Prof. Dr. Katharina Kohse-Höinghaus, Bielefeld 30. Deutscher Flammentag Hannover Prof. Pitsch
2019 Prof. Dr.-Ing. Johannes Janicka, Darmstadt 29. Deutscher Flammentag Bochum Prof. Pitsch
2017 Prof. Dr.-Ing. Henning Bockhorn, Karlsruhe 28. Deutscher Flammentag Darmstadt Prof. Görner
2015 Prof. Dr.-Ing. Joachim Werther, Hamburg-Harburg 27. Deutscher Flammentag Clausthal-Zellerfeld Prof. Görner
2013 Prof. Dr. Helmut Seifert, Karlsruhe 26. Deutscher Flammentag Duisburg Prof. Görner
2011 Prof. Dr. techn. Reinhard Leithner, Braunschweig 25. Deutscher Flammentag Karlsruhe Prof. Görner
2009 nicht vergeben
2007 Prof. Dr.-Ing. Ulrich Renz 23. Deutscher Flammentag Berlin Prof. Görner
2005 Prof. Dr.-Ing. Klaus R. G. Hein, Stuttgart 22. Deutscher Flammentag Braunschweig Prof. Warnatz
2003 Prof. Dr. rer. nat. Thomas Just, Buttenheim 21. Deutscher Flammentag Cottbus Prof. Wagner
2001 Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Leuckel, Karlsruhe 20. Deutscher Flammentag Essen Prof. Jeschar
1999 Prof. Dr.-Ing. Hans Kremer, Bochum 19. Deutscher Flammentag Dresden Prof. Wagner
1997 Prof. Dr. h.c. Dr.-Ing. Rudolf Jeschar, Clausthal-Zellerfeld 18. Deutsch-Niederländischer Flammentag Delft Prof. Adrian


Richtlinie für die Vergabe des Rudolf-Günther-Preises für Verbrennungsforschung

 

 

1.      Die Trägerorganisationen des Deutschen Flammentages

Deutsche Vereinigung für Verbrennungsforschung e.V. und das Combustion Institute (Deutsche Sektion),

haben beschlossen, für eine herausragende, langjährige Leistung auf dem Gebiet der Verbesserung und Förderung der wissenschaftlichen Erforschung oder der industriellen Nutzung von sicheren, umweltverträglichen und effektiven Verbrennungsvorgängen den Rudolf-Günther-Preis zu stiften.

 

2.      Der Preis besteht aus einer Medaille und einer Urkunde, die von den Vorsitzenden der Trägerorganisationen unterzeichnet wird.

 

3.      Er wird anlässlich der Eröffnung des alle zwei Jahre stattfindenden Flammentages von einem der Vorsitzenden übergeben. Die Vergabe kann ausgesetzt werden, falls kein geeigneter Kandidat vorgeschlagen wurde. Eine Teilung des Preises ist nicht möglich.

 

4.      Das Vorschlagsrecht haben Mitgliedsunternehmen und persönliche Mitglieder der Trägerorganisationen.

 

5.      Vorschläge sind in schriftlicher Form an den Ausrichter des Flammentages einzureichen, die die Vergabe vorbereitet. Sie sollten eine Begründung, ein curriculum vitae und eine Veröffentlichungsliste des vorgeschlagenen Kandidaten umfassen.

 

6.      Termin für die Einreichung von Vorschlägen ist in der Regel der 30. März des Vergabejahres, spätestens aber sechs Monate vor dem Flammentag.

 

7.      Die Prüfung der Vorschläge über die Preisvergabe obliegt einem Gremium aus den Vorsitzenden und Geschäftsführern der Trägerorganisationen, das mit Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Bedarf können weitere Sachverständige herangezogen werden. Die Entscheidung ist endgültig und schließt eine Berufung aus. Der Preis kann nur einmal an eine bestimmte Person vergeben werden.

 

8.      Die Urkunden und Medaillen werden vom CI erstellt.

 

9.      Die Preisvergabe und die Preisbegründung erfolgen turnusmäßig durch die Vorsitzenden der Trägerorganisationen.

 

Essen/Göttingen/Düsseldorf

Januar 1996